Rechtsprechung
KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werklohnforderung; Nachunternehmer; Abnahmevereinbarung; Fehlende Abnahme; Kündigung ; Werkvertrag; Nachbesserungsverlangen; Fälligkeit des Werklohns
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 631; ; AGBG § 9; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 4 Nr. 7; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 5 Abs. 3; ; ZPO § 711; ; ZPO § 528 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigennachbesserungsrecht des Werkunternehmers nach Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.06.1998 - 22 O 64/97
- KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86
Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages
Auszug aus KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98
Das bedeutet, dass auch der Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers berechtigt und verpflichtet bleibt, die Mängel an seinem Teilwerk zu beseitigen (vgl. ZfBR 87, 271, 272), und zwar unabhängig von der Frage, ob die Kündigung eine solche aus wichtigem Grund oder eine freie im Sinne von § 8 Nr. 1 VOB/B war.Unabhängig von der Frage, ob die bloße Androhung, nach Ablauf der Frist die Mängelbeseitigung durch einen Dritten vornehmen zu lassen, eine ausreichende Androhung der Auftragsentziehung darstellt (so wohl BGH ZfBR 1987, 238, 243), fehlt es hier jedenfalls an einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung.
- BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95
Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung …
Auszug aus KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98
Die von der Klägerin offenbar in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in NJW 97, 2598 hat nur insoweit eine entsprechende Klausel für unwirksam erachtet, als ein auf fünf Jahre einzubehaltender Vergütungsanteil nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbar ist. - BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85
Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags
Auszug aus KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98
Aber nach vorheriger Kündigung der Werkverträge bedarf es zur Fälligkeit des Werklohns keiner Abnahme mehr (BGH NJW 1987, 382).
- BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des …
Auszug aus KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98
Auch deshalb ist der Werklohn ohne Abnahme fällig (BGH NJW 79, 549). - BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 245/88
Genehmigung eines wegen fehlender Vollmacht schwebend unwirksamen Vertrages durch …
Auszug aus KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98
Nimmt die Klägerin als Vollkaufmann ein solches Bestätigungsschreiben ohne Widerspruch hin, muss sie den Inhalt des Schreibens gegen sich gelten lassen, die dort wiedergegebenen und bestätigten Vereinbarungen werden rechtsverbindlich, und zwar unabhängig von der Frage, ob der Bauleiter der Klägerin entsprechend von dieser bevollmächtigt war (BGH NJW 65, 965; 90, 386). - BGH, 08.10.1987 - VII ZR 45/87
Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungsfolgen; Vorlage einer …
Auszug aus KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98
Dieser Grundsatz erfordert daher, dass der Klägerin vorliegend auch nach Kündigung noch die Möglichkeit zur Eigennachbesserung hätte eingeräumt werden müssen, denn das Selbstbeseitigungsrecht erlischt in der Regel nur, wenn es innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nicht ausgeübt wird (vgl. BGH ZfBR 88, 38). - BGH, 08.07.1982 - VII ZR 301/80
Pflicht des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung
Auszug aus KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98
Der Bundesgerichtshof (BGH ZfBR 82, 211) hat dies in einem Falle bejaht, in dem nach Einholung eines Beweissicherungsgutachtens mehrfache Nachbesserungsaufforderungen an den Auftragnehmer ohne Reaktion blieben, letzterer sich vielmehr allein ablehnend zu anderen und weiteren Mängeln äußerte und damit demonstrierte, dass eine Fertigstellungsfrist bloße Förmelei geblieben wäre. - BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63
Schweigen auf Bestätigungsschreiben
Auszug aus KG, 29.02.2000 - 21 U 5779/98
Nimmt die Klägerin als Vollkaufmann ein solches Bestätigungsschreiben ohne Widerspruch hin, muss sie den Inhalt des Schreibens gegen sich gelten lassen, die dort wiedergegebenen und bestätigten Vereinbarungen werden rechtsverbindlich, und zwar unabhängig von der Frage, ob der Bauleiter der Klägerin entsprechend von dieser bevollmächtigt war (BGH NJW 65, 965; 90, 386).